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Makula-Treff im April 2013

Jochen Ahle vom Versorgungsamt Dortmund gelang es, die über 30 Besucherinnen und Besucher anhand von anschaulichen Beispielen über Beantragung, Merkzeichen im Ausweis, Angaben zum Grad der Behinderung und den damit verbundenen Nachteilsausgleichen sehr verständlich zu informieren.

Die Bestätigung einer Behinderung muss beantragt werden. Es reicht nicht aus, dass ein Augenarzt eine Sehbehinderung oder Erblindung feststellt. Antragsformulare sind beim Versorgungsamt Dortmund oder in den Bezirksverwaltungsstellen in den Stadtbezirken zu erhalten. Der Augenarzt stellt die Diagnose und das damit verbundene Sehvermögen schriftlich fest. Dies muss einem Antrag beigefügt werden. Die Anerkennung des Behinderungsgrades und der damit verbundenen Merkzeichen wird durch die Sozialmediziner des Versorgungsamtes festgestellt. Falls eine weitere Einschränkung vorliegt, sollte diese unbedingt auch durch aktuelle medizinische Gutachten, Atteste usw. belegt werden.
Dies spielt bei der Ermittlung des Grades der Behinderung ebenfalls eine wichtige Rolle. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Versorgungsamtes geben über das Antragsverfahren gerne Auskunft.


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