Achtung!
Wir beraten überwiegend telefonisch.
In Einzelfällen findet die Beratung zu den üblichen Bürozeiten in der Geschäftsstelle statt:
Märkische Straße 61- 63
44141 Dortnund
Telefon: 02 31 / 56 06 300
Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin.
Vielen Dank!
Angespartes Blindengeld und Schonvermögen
In den Mitteilungen der Rechtsabteilung 7/2008 des DBSV geht es um ein Urteil des Bundessozialgerichts zum Ansparen des Blindengeldes. Wir weisen vorab ausdrücklich darauf hin, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handelt, die nicht ohne weiteres auf andere Fälle übertragbar ist.
.